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BAG, 16.08.1977 - 1 ABR 49/76 |
Zitiervorschläge
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Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Ersatz von Schulungskosten - arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Ersatz von Schulungskosten
Papierfundstellen
- DB 1977, 2287
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63
Arbeitsgerichte - Sachliche Zuständigkeit - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - …
Auszug aus BAG, 16.08.1977 - 1 ABR 49/76
Es sollen alle Streitigkeiten erfaßt werden, die überwiegend im Arbeitsverhältnis wurzeln (vgl. u.a. BAG 17, 59 [ 62 f. ] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 14 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 26 zu § 612 BGB).
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der …
In seiner Entscheidung vom 16. August 1977 (- 1 ABR 49/76 - AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG) hat der Senat das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren für die zutreffende Verfahrensart gehalten, wenn ein Vertrauensmann der Schwerbehinderten als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nach dem Schwerbehindertengesetz den Ersatz von Schulungskosten verlangt. - LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07
Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung
Das Bundesarbeitsgericht hatte daher zunächst auch entschieden (Beschluss vom 16.08.1977, 1 ABR 49/76), dass Ansprüche des Vertrauensmannes auf Ersatz von Schulungskosten im Urteilsverfahren auszutragen seien. - BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86
Wirtschaftsausschuss: Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen
Von der Fallgestaltung, die dem vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 16. August 1977 (- 1 ABR 49/76 - AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG) zugrundelag, unterscheidet sich der vorliegende Streitfall schon dadurch, daß es sich dort um einen Individualanspruch auf Kostenerstattung handelte, während es hier um die Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen eines Betriebsverfassungsorgans geht.
- BAG, 14.08.1986 - 6 AZR 622/85
Schwerbehinderte: Rechtsstellung des Vertrauensmannes, Anspruch auf …
Da die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten im Schwerbehindertengesetz nicht geregelt ist und es sich auch nicht um eine betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtliche Angelegenheit handelt, ergibt sich die Zuständigkeit jeweils aus der Natur des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses (…vgl. Wilrodt/Neumann, SchwbG, 6. Aufl., § 23 Rz 25;… Jung/Cramer, SchwbG, 2. Aufl., § 23 Rz 23; vgl. auch BAG Beschluß vom 16. August 1977 - 1 ABR 49/76 - AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG). - LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07 Die Arbeitgeberin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit die Erstattung von Reisekosten eines Schwerbehindertenvertreters nur im Urteilsverfahren entschieden hat ( BAG vom 16.08.1977, 1 ABR 49/76 , AP Nr. 1 zu § 23 SchwbG; BAG vom 28.04.1988, 6 AZR 421/86 , AP Nr. 3 zu § 22 SchwbG).
- VG Berlin, 30.11.2018 - 5 K 227.18
Wahl der Frauenvertreterin nach dem Landesgleichstellungsgesetz Berlin: Rechtsweg …
Denn es entspricht nach dem Verständnis der Kammer der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass dort, wo es an einer (besonderen) Zuständigkeit im Beschlussverfahren fehlt, jedenfalls die sich bei Betrachtung der individuellen Rechtsbeziehung ergebende (allgemeine) Zuständigkeit im Urteilsverfahren für ihrer Natur nach arbeitsrechtliche Angelegenheiten fortbesteht (BAG, Beschluss vom 16. August 1977 - 1 ABR 49/76 - juris Rn. 14).